§ 1 Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen.§ 2 Preise und Zahlungen
(1) Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.(2) Soweit nicht gesondert ausgewiesen, gelten die Preise ab Werk Angermünde ohne Fracht und Verpackung.
(3) Die Versandkosten berechnen sich wie folgt: bis 2 kg 5,80 EUR netto
bis 4 kg 7,00 EUR netto
bis 10 kg 9,00 EUR netto
ab 10 kg 1 % vom Nettowert (4) Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu erfolgen.
§ 3 Lieferbedingungen
(1) Für die in der Preisliste benannten Artikel werden die Lieferfristen entsprechend Lieferumfang ausgehandelt.(2) Eine Vorablieferung ist zulässig.
(3) Die Lieferfristen gelten ab Werk und beginnen stets mit der Auftragsbestätigung der technisch und kaufmännisch vollständig geklärten Bestellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.(2) Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist er befugt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die aus einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Er ist bis auf Widerruf ermächtigt, diese Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen.
(3) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere noch offenen Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten unserer Wahl freigeben.
§ 5 Gewährleistung
(1) Im Falle einer mangelhaften Kaufsache sind die Ansprüche des Käufers zunächst beschränkt auf wahlweise Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Eine Verpflichtung zur Nacherfüllung besteht nicht, wenn sie nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre.(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wurde sie wegen Unverhältnismäßigkeit abgelehnt, hat der Käufer das Recht, wahlweise den Kaufpreis in angemessener Höhe zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Haftungsausschluß
(1) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.(2) Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Ansprüche wegen Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.